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Störfallverordnung

Information gem. Bundesimmissionsschutzgesetz

für unsere Nachbarn und die Öffentlichkeit

Die Gaskavernen, welche mit Hilfe der technischen Anlagen verschiedener Gasanlagen in der Kavernenanlage Etzel betrieben werden, unterliegen den Regelungen des Bundesimmissionsschutzes (12. BImSchV). Informationen gemäß §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung finden sie nachstehend.

In einem Faltblatt haben wir für unsere Nachbarn im näheren Umfeld einige wichtige Informationen und Verhaltensregeln zusammengefasst. Das Faltblatt steht Ihnen unten als pdf-Dokument zur Verfügung.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Clausthal-Zellerfeld, fand an nachstehendem Termin statt:  

  • 23.05.2023

Weitere Informationen können bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Informationen gemäß Störfall-Verordnung

Was ist ein Störfall?

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und technischen Vorkehrungen kann es im laufenden Betrieb eines Erdgasspeichers zu kurzzeitigen Betriebsstörungen, wie z. B. erhöhter Fackelflamme oder vorübergehender Geruchs- und Lärmbelästigung kommen.

Zu einem Störfall wird eine Betriebsstörung erst dann, wenn sich hieraus eine ernste Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen, eine Schädigung der Umwelt oder von Kultur- und Sachgütern ergibt.

Ein Störfall wäre z. B. die Ausbreitung einer brennbaren Erdgaswolke. Durch die installierte Sicherheitstechnik sind Störfälle sehr unwahrscheinlich, aber dennoch nicht auszuschließen.

Firma: STORAG ETZEL GmbH
Kavernenanlage Etzel

Straße: Beim Postweg 2
Ort: 26446 Friedeburg

Telefon: 04465-8090
Telefax: 04465-8180
E-Mail schreiben

Weitergehende Informationen werden gegeben durch den

Betriebsleiter
Herrn Christoph Uerlich
Telefon: 04465-809181

oder durch den

Störfallbeauftragten
Herrn Kurt-Jürgen Grabert
Telefon: 04465-809183

Die Gaskavernen der Kavernenanlage Etzel unterliegen den Bestimmungen der Störfallverordnung.

Die geforderten Informationen und Dokumentationen liegen der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), vor. Informationen zur letzten Vorort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde sind auf der Unternehmens-Homepage zu finden.

Erdgasspeicher dienen im Wesentlichen der Spitzenlastabdeckung in der Erdgasversorgung und zum Ausgleich des unterschiedlichen Sommer-/Winterbedarfs. Zu diesem Zweck wird das Erdgas in untertägigen Hohlräumen (Salzkavernen) gespeichert und bei Bedarf entnommen.

Obwohl alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, kann aufgrund der vorhandenen Druckverhältnisse das Entweichen von Erdgas durch Leckagen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. In der Tabelle werden die Eigenschaften von Erdgas aufgeführt.

Zu einer möglichen Gefährdung von Menschen in der unmittelbaren Umgebung des Erdgasspeichers (Erdgaskavernen-Plätze) kann es durch das Ausströmen von größeren Gasmengen und der Ausbreitung einer zündfähigen oder ggf. brennenden Gaswolke kommen.

Bei einem Störfall werden nach vorgegebenem Plan u. a. die Leitstelle des Landkreises Wittmund und das LBEG informiert. Über die Leitstelle werden dann die örtlichen Feuerwehren und andere Rettungskräfte eingesetzt. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden des Landkreises und der Gemeinde Friedeburg eingeschaltet. Die betroffene Nachbarschaft wird gewarnt und über die Gefahrenlage informiert. Die Einsatzkräfte suchen die Betroffenen nötigenfalls persönlich auf.

Beachten Sie die „Verhaltensregeln für den Störfall“, die Sie bitte diesem Informationsblatt entnehmen.

Die STORAG ETZEL GmbH hat für die Kavernenanlage Etzel alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um einen Störfall zu verhindern. Diese sind schriftlich festgehalten und von den zuständigen Behörden geprüft worden. Die technischen Anlagen werden vom Fachpersonal der Kavernenanlage überwacht. Die örtlichen Feuerwehren sind mit den Anlagen vertraut und können entsprechend der vorliegenden Planungen sofort eingreifen. 

Falls es zum Störfall und damit zur Anwendung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen der zuständigen Behörden kommt, bitten wir Sie, unbedingt alle Anordnungen der Einsatzkräfte zu befolgen.

Wir sind überzeugt davon, dass wir alle denkbaren Vorkehrungen getroffen haben, um einen Störfall zu vermeiden. Dennoch wissen auch wir, dass es immer ein Restrisiko gibt. In einem solchen Fall werden durch unsere Vorsorgemaßnahmen mögliche Schäden von unseren Mitarbeitern und den im Umfeld unserer Betriebsanlagen lebenden Nachbarn abgewandt.

Wir werden weiterhin alles unternehmen, um die Sicherheit unseres Betriebes ständig zu gewährleisten und Verbesserungsmöglichkeiten zur Integrität unserer Systeme fortlaufend umzusetzen.

Download Faltblatt (Stand: 2022)

Download 2205_STORAG_ETZEL_Informationen_an_unsere_Nachbarn_gem._BImSchV_Flyer_2022_final.pdf
Download 2205_STORAG_ETZEL_Informationen_an_unsere_Nachbarn_gem._BImSchV_Flyer_2022_final.pdf
2205_STORAG_ETZEL_Informationen_an_unsere_Nachbarn_gem._BImSchV_Flyer_2022_final.pdf
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Informationen an unsere Nachbarn und die Öffentlichkeit gemäß § 8a und § 11 StörfallVO
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Verhaltensregeln Störfall

Feuerwehr und Polizei sowie die von diesen offiziell Beauftragten informieren über erforderliche Verhaltensregeln durch Lautsprecher. Folgen Sie bitte unbedingt den gegebenen Anweisungen.

Meldungen über einen Störfall, Verhaltensregeln und Entwarnungen werden, falls notwendig, auch durch die regionalen Rundfunkstationen bekannt gegeben.

Damit Sie gegebenenfalls erreichbar sind, bitte nur im Notfall telefonieren; Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen.

Ausgetretenes Gas und Rauch ziehen mit der Windrichtung. Entfernen Sie sich von der Gefahrenstelle so schnell wie möglich quer zum Wind. Nicht im Gefahrenbereich verbleiben!

Rettung von Verletzten möglichst den Rettungsdiensten überlassen, da bei Rettungsversuchen ohne entsprechende Ausrüstung Lebensgefahr entstehen kann. Rettungsdienste benachrichtigen, in besonderen Fällen, wenn schnelles oder unmittelbares Eingreifen erforderlich ist, unter Beachtung des Eigenschutzes retten.

Dort sind sie unter Aufsicht und können nicht durch Unwissenheit falsch reagieren.

Geschlossene Gebäude bieten einen besseren Schutz als der Aufenthalt im Freien.

Türschwellen mit nassen Tüchern abdichten, damit möglichst wenig Außenluft eintreten kann.

Stellen Sie die Belüftung oder Klimaanlage aus. Berücksichtigen Sie das auch, wenn Sie sich im Auto befinden!

Erdgas ist leichter als Luft. Deshalb sind tiefer gelegene Räume im Allgemeinen sicherer. Wählen Sie aber einen Raum, der weder eine Heizungsanlage noch Kaminfeuerstelle hat, denn diese Feuerstellen haben in der Regel eine Außenluftansaugung. Klima- und / oder Lüftungsanlagen ausschalten.

Wichtige Telefonnummern

Tel.-Nr. im Notfall und bei Betriebsstörungen:
04465-8090

Bürgertelefon:
04465-977 93 39

Sicherheitsbericht der STORAG ETZEL

Im aktuellen Sicherheitsbericht von 2017 werden für die Betriebsbereiche der STORAG ETZEL das Konzept zur Verhinderung von Störfällen und Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen dargestellt. Dazu gehören auch die Ermittlung möglicher Störfallszenarien, die Erstellung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und die Lieferung erforderlicher Informationen an die zuständige Behörde des Landkreises. Ein Sicherheitsbericht ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben regelmäßig durch STORAG ETZEL zu erstellen. 

Unternehmervertreter von STORAG ETZEL und Experten stellten Ende 2018 interessierten Anwohnern der Kavernenanlage Etzel im Rahmen einer Nachbarschaftsinformation den aktualisierten Sicherheitsbericht des Unternehmens gemäß § 9 der Störfallverordnung vor.

Darüber hinaus gab es Informationen zum Störfall- und Umweltinformationsrecht sowie zum Sicherheitskonzept der Gasspeicher. Dabei ist deutlich geworden, dass STORAG ETZEL Sicherheitsmaßnahmen und -informationen auch über das gesetzliche Maß vorhält. Die Teilnehmer nutzen im Anschluss die Möglichkeit der Fragestunde bzw. Diskussion und zur Einsichtnahme in den Sicherheitsbericht.

An der Nachbarschaftsinformation des Kavernenbetreibers nahmen zudem der Wittmunder Landrat Holger Heymann, der Friedeburger Bürgermeister Helfried Goetz wie auch Vertreter der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises teil. Sie standen für Fragen der interessierten Anwohner zur Organisation und Umsetzung des Katastrophenschutzes im Landkreis Wittmund sowie der Bedeutung des Sicherheitsberichtes zur Verfügung.