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IVG Caverns bringt Kaverne vorsorglich nicht wie vorgesehen in Betrieb

Daraufhin wurden zunächst routinemäßig Überprüfungsmaßnahmen ergriffen. 

Die Untersuchungen zur Ursache dieser Abweichung vom üblichen Betriebsablauf werden am morgigen Montag unter Hinzuziehung weiterer Experten fortgesetzt. Bis zur Klärung des Vorfalls wird die Kaverne nicht in den Regelbetrieb überführt. Als zuständige Behörde wurde das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) entsprechend den Vorschriften in Kenntnis gesetzt. 

Im Sinne einer transparenten Informationspolitik unterrichtet IVG Caverns unabhängig vom konkreten Vorfall automatisch die Öffentlichkeit über alle betrieblichen Ereignisse, die auch den Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht werden.