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Kavernenbetreiber zieht Klage vor dem Verwaltungsgericht zurück

Das Unternehmen hatte vorsorglich das Verwaltungsgericht Oldenburg angerufen, da die angegriffene Anordnung einen erheblichen Interpretationsspielraum auswies und nach Ansicht der IVG Caverns keine ausreichende Rechtssicherheit bot. Ziel war es daher, die Bestandskraft der Anordnung zu verhindern.

Unabhängig von der eingereichten Klage hatte das Unternehmen auf die Anforderungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, des LBEG und anderer beteiligter Stellen reagiert und fristgerecht technische wie organisatorische Maßnahmen umgesetzt, die ähnliche Vorfälle verhindern sollen.

Das LBEG hat der IVG Caverns bestätigt, dass die seitens des Unternehmens getroffenen Maßnahmen den Anforderungen der angegriffenen Anordnung in vollem Umfang und nachhaltig entsprechen. Vor diesem Hintergrund konnte das Unternehmen nun die zur Verhinderung der Bestandskraft der Anordnung eingereichte Klage am 05.08.14 zurückziehen.